Ziele und Aufgaben des Vereins
Der Laternenfest Halle e.V. wurde gegründet zur Förderung der Kultur und Jugendarbeit.
In diesem Sinne gibt sich der Laternenfest Halle e.V. folgende Satzung:
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen "Laternenfest Halle e.V." und ist eintragen im Vereins-register des Amtsgerichts Stendal.
Er hat seinen Sitz in Halle (Saale).
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Ziele und Aufgaben des Vereins
Der Laternenfest Halle e.V. mit Sitz in Halle (Saale), verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützliche Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“.
Zweck des Vereins ist es, die Förderung der Kultur und Jugendarbeit in Sachsen-Anhalt.
Der Verein führt hierzu Veranstaltungen und Aktionen durch, die im Sinne des § 2 Absatz 1 geeignet sind.
Der Satzungszweck wird verwirklicht in der Durchführung von kulturellen Veranstaltungen (Laternenfest, Parkfest, Volks- und Heimatfeste, Stadtteilfeste) und der Teilnahme als Partnerverein bei regionalen Veranstaltungen (z.B. Mitteldeutscher Marathon, Rosenmontagsumzug Halle, Feuerwehrfest Zscherben).
Der Verein verpflichtet sich, die Förderung der Öffentlichkeitsarbeit und Beziehungen zu den Bürgern und Bürgerinnen sowie den Personen des öffentlichen Lebens zu schaffen.
Er sucht dies insbesondere in der Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Einzelpersonen der Wirtschaft und Bildung, der Industrie, des gewerblichen Mittelstandes und der freien Berufe, der Landwirtschaft, des Verkehrswesen und der Verwaltung zu erreichen.
Mit dem Name Laternenfest im Vereinsnamen verbunden, soll die Arbeit des Vereins,
ein attraktives Aushängeschild der Region als auch eine historische und kulturelle
Bereicherung der Stadt Halle sein. Das breitenwirksame-erlebnisorientierte Flair der
Veranstaltungen, soll vorwiegend mit regionalen Partnern aus Wirtschaft und Industrie
und darüber hinaus erreicht werden.
Die Veranstaltungen und Aktionen sind nicht geeignet, um politische, sowie nationalsozialistische und gewaltfördernde Ziele zu verfolgen.
Das Vermögen des Vereins wird im Sinne des § 2 Absatz 1 verwendet.
§ 3 Steuerbegünstigung
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln
des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das
Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Er darf keine Personen durch Ausgabe, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Einnahmen durch Geldspenden und Sachspenden werden ausschließlich für die
dazugehörigen Veranstaltungen verwendet.